Sozialpädagogische Familien Zürich
 
 
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Voraussetzungen zur Gründung

Die Gründung einer sozialpädagogischen Familie (SF) ist ein einschneidender Entscheid, der das ganze familiäre Umfeld über eine längere Zeit beeinflussen und prägen wird. Die Arbeit einer SF basiert einerseits auf Beziehungskonstanz und andererseits auf der professionellen Umsetzung sozialpädagogischer Erkenntnisse im Alltag. Sie wird über einen längeren Zeitraum hinweg ausgeübt und bedarf einer guten, umfassenden Planung. Das nachfolgend aufgeführte Verfahren hat sich in unserem Verein bewährt, da es sowohl den interessierten Familien als auch dem Verein contetto genügend Zeit und Raum lässt, sich mit Entscheid auseinanderzusetzen.
In den Verein contetto werden Paare aufgenommen, die gemeinsam eine sozialpädagogische Familie führen wollen. Dies gilt auch dann, wenn sich nur ein "Elternteil" hauptberuflich um die Kinder und Jugendlichen kümmert.
Mindestens ein "Elternteil" verfügt über eine vom Kanton Zürich anerkannte sozialpädagogische Ausbildung (Fachhochschule oder höhere Fachschule in Sozialpädagogik, Sozialarbeit), heilpädagogische Ausbildungen werden individuell abgeklärt. Eine weitere Voraussetzung ist eine längere Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen im stationären Bereich. Der spezifisch ausgebildete "Elternteil" übernimmt die Haupt-Verantwortung in der SF. Der andere "Elternteil" besitzt mindestens praktische Erfahrung mit Kindern und Jugendlichen im sozialen und / oder pädagogischen Bereich. Zudem wird ihm die Absolvierung eines Einführungskurses empfohlen.

Eine SF im Verein contetto betreut maximal 5 fremde Kinder oder Jugendliche (zusammen mit den eigenen maximal 7) und ist im Kanton Zürich wohnhaft.

Vor der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen wird ein Probejahr absolviert. In dieser Zeit wird die Familie von einer Patenfamilie und der Geschäfts- und Fachstelle begleitet. Zudem besucht sie regelmässig eine Intervisionsgruppe und nimmt Supervision in Anspruch. Ausserdem erarbeitet sie sich ein eigenes Familienkonzept und setzt sich mit der eigenen Biographie auseinander.

Nach erfolgreich abgeschlossenem Probejahr wird die Familie defintiv in den Verein contetto aufgenommen und erhält von der zuständigen kantonalen Stelle die Beitragsberechtigung.

Interessierte Familien erhalten von unserer Geschäfts- und Fachstelle nähere Auskünfte.
 
     
   
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